
Seit dem 10. März 2021 gilt die EU-Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzsektor. Darin werden für Finanzmarktteilnehmer umfassende Informations- und Offenlegungspflichten für die Nachhaltigkeitsrisiken von Investments festgelegt. Für die Umsetzung der Offenlegungsverordnung müssen die Unternehmen bereits ab Januar 2022 relevante Daten sammeln.
Auch das Facility Management ist von der EU-Offenlegungsverordnung betroffen und schafft dabei die Datengrundlage, um die Offenlegungspflichten der Nachhaltigkeitsperformance zu erleichtern.
„Die ESG-Regelungen haben Auswirkungen auf die gesamte Immobilienbranche und alle damit verbundenen Dienstleistungen, die an der Wertschöpfung einer Immobilie beteiligt sind.“
Martin Schenk, Vorsitzender der Geschäftsführung der STRABAG Property and Facility Services GmbH.
„Die Property und Facility Manager werden deshalb künftig eine maßgebliche Rolle dabei spielen, die für die Offenlegungspflichten notwendigen Daten, Nachweise und Dokumentationen zusammenzustellen.“
Dr. Marion Henschel, stellvertretende Vorsitzende der STRABAG Property and Facility Services GmbH.
Lesen Sie den ausführlichen Bericht (PDF in der Anlage) über die Offenlegungspflichten und die Anforderungen an die Immobilienbranche in der Mai Ausgabe des Facility Manager.
Mit freundlicher Genehmigung des Facility Manager (Verlinkung: https://www.facility-manager.de/), erschienen im FORUM Zeitschriften und Spezialmedien GmbH
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DFM-5_2021_ESG.pdf
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